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Vertrag widerrufen: Wann das geht und wie Sie einen Widerruf erklären

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Wenn Sie Ware im Internet, am Telefon oder an Ihrer Wohnungstür kaufen oder Verträge dort abschließen, können Sie das in vielen Fällen rückgängig machen. Der Widerruf macht’s möglich.

 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das so genannte Widerrufsrecht gilt in der Regel 14 Tage nach Abschluss eines Vertrages oder dem Erhalt bestellter Ware.
  • Um das Widerrufsrecht wahrzunehmen, müssen Sie dem Händler oder Vertragspartner mitteilen, dass Sie widerrufen wollen.

Wie kann ich einen Vertrag widerrufen?

Am besten verwenden Sie das vom Unternehmer mitgelieferte Musterwiderrufsformular und senden es per Einschreiben an die Adresse des Unternehmens oder per Fax mit Sendebericht.

Haben Sie Waren bestellt und wollen die Bestellung widerrufen, können Sie das Formular oder Ihr Widerrufsschreiben beim Zurücksenden der Ware mit ins Paket legen. Dann sollten Sie den Widerruf aber zur Sicherheit noch einmal zusätzlich per E-Mail erklären.

Wie lange habe ich Zeit, einen Vertrag zu widerrufen?

In der Regel 14 Tage, sofern Sie von Ihrem Vertragspartner oder Verkäufer eine gültige Widerrufsbelehrung erhalten haben. Solange die Widerrufsbelehrung nicht vorliegt, läuft auch die Frist nicht. Reicht der Händler die Belehrung nach, haben Sie ab dann 14 Tage Zeit für den Widerruf. Das Widerrufsrecht erlischt spätestens nach einem Jahr und 14 Tagen. Die Frist beginnt zu unterschiedlichen Zeitpunkten:

  • Haben Sie Waren bestellt, beginnt die Frist ab dem Tag, an dem Sie die Ware erhalten.
  • Haben Sie einen anderen Vertrag (zum Beispiel über Strom- oder Gaslieferung, Telefon- oder Internetanschluss) geschlossen, beginnt die Frist ab Vertragsschluss.

 

Achtung: Bei der Frist zählen der Tag des Fristbeginns und auch Wochenenden und Feiertage mit! Wenn Sie die Ware also am 12. Dezember entgegennehmen oder den Vertrag an dem Tag geschlossen haben, sind die 14 Tage am 26. Dezember eigentlich vorbei – obwohl der 1. Weihnachtstag dazwischen liegt. Allerdings: Die Frist kann nicht an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen enden. Das bedeutet also: Die Frist endet erst am drauffolgenden Werktag, also am 27. Dezember. Ist das wiederum ein Samstag oder Sonntag, endet die Widerrufsfrist erst am darauf folgenden Montag. Damit Sie diese Frist einhalten, müssen Sie den Widerruf spätestens an diesem Tag auf den Weg bringen.

Muss ich begründen, warum ich einen Vertrag widerrufe?

Nein, einen Grund für Ihren Widerruf müssen Sie nicht angeben. Der Bundesgerichtshof hat dies mit Urteil vom 16. März 2016 noch einmal bekräftigt (Az. VIII ZR 146/15).

 

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Hessen für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

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