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„Option888“: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanzkommissionsgeschäfts an

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Capital Force Ltd. – bekannt als „Option888“ – mit Sitz in Apia, Samoa, mit Bescheid vom 21. März 2018 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Finanzkommissionsgeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Capital Force bewirbt unter www.option888.com unter anderem den Forexhandel sowie den Handel mit Aktien, Indizes und sonstigen Finanzinstrumenten im Sinne von § 1 Absatz 11 Kreditwesengesetz (KWG). Hierdurch betreibt sie das erlaubnispflichtige Finanzkommissionsgeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 4 KWG grenzüberschreitend in der Bundesrepublik Deutschland. Über eine hierfür nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt das Unternehmen nicht.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar. (JF1)

Quelle: Verbraucherhinweis BaFin

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von factum
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