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PRIIP-Überprüfung: Ganzheitliche Überarbeitung der Verbraucherinformation erforderlich

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Die Entscheidung hat EIOPA damit begründet, dass eine Teilüberprüfung der technischen Details angesichts der geplanten umfassenden Überprüfung der PRIIP-Verordnung nicht sinnvoll sei. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt diese Entscheidung.

Der GDV hatte schon frühzeitig darauf hingewiesen, dass Teilüberprüfungen nicht ausreichen. Nun sollte die Zeit dafür genutzt werden, das Basisinformationsblatt in einer sorgfältig geplanten ganzheitlichen Überprüfung aussagekräftiger und leichter verständlich zu gestalten.

Die abgelehnten Vorschläge hätten die Komplexität des Basisinformationsblatts deutlich erhöht und sogar zu irreführenden Angaben führen können, so der GDV. Damit wäre das Ziel, eine Vergleichbarkeit zwischen unterschiedlichen Investment- beziehungsweise Vorsorgeprodukten herzustellen, konterkariert worden.

Bei zukünftigen Vorschlägen muss aus Sicht des GDV sichergestellt werden, dass die Informationen den Verbrauchern wirklich bei ihrer Entscheidung helfen und eine bedarfsgerechte Produktauswahl unterstützen. Von der Pflicht zur Angabe von Vergangenheitsentwicklungen (Past Performance) sollte aber Abstand genommen werden, da diese Information irreführend für Verbraucher sei. Aus diesem Grund habe sich auch der Gesetzgeber bei der Einführung des Basisinformationsblatts explizit dazu entschieden, auf die Abbildung von Vergangenheitsentwicklungen zugunsten von zukunftsgerichteten Szenarien zu verzichten. Dafür stehen laut GDV gut funktionierende Konzepte zur Verfügung, auf die der Gesetzgeber zurückgreifen sollte. (DFPA/JF1)

Quelle: Themenbeitrag GDV

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 460 Mitgliedsunternehmen mit 489.000 Mitarbeitern, 442 Millionen Versicherungsverträgen und einem Kapitalanlagebestand von etwa 1,7 Billionen Euro zusammengeschlossen.

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