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P&R-Insolvenzverwalter einstimmig bestätigt

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Mehr als 2.500 Gläubiger kamen am 17. Oktober 2018 zum ersten von insgesamt vier Berichtsterminen (Gläubigerversammlungen) für die insolventen deutschen P&R Container-Verwaltungsgesellschaften in die Münchner Olympiahalle. Weitere 7.723 waren anwaltlich vertreten. Zu diesem nicht-öffentlichen Gerichtstermin im Insolvenzverfahren für die P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH, Grünwald, hatten sich ursprünglich über 4.000 Gläubiger (Anleger) angemeldet. Die stimmberechtigten Gläubiger, die insgesamt eine Forderungssumme von über eine Milliarde Euro vertraten, bestätigten dabei einstimmig Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé. Auch der vom Amtsgericht München eingesetzte Gläubigerausschuss wurde von der Versammlung bestätigt.

Der sogenannte Berichtstermin ist die erste Gläubigerversammlung in einem Insolvenzverfahren, zu der alle Gläubiger eingeladen sind. Dementsprechend stand der ausführliche Bericht des Insolvenzverwalters Jaffé über die Krisenursachen, die Hintergründe der Insolvenz und die Möglichkeiten zur Verwertung des vorhandenen Vermögens im Mittelpunkt. Im Anschluss bestand die Gelegenheit für Gläubiger insgesamt mehr als eine Stunde lang Fragen dazu zu stellen.

Laut Insolvenzverwalter gab es bereits seit 2007 eine Differenz zwischen der Zahl der von den vier deutschen Gesellschaften an die Anleger verkauften Container und der Zahl der vorhandenen und von der Schweizer P&R Gesellschaft verwalteten Container. Diese Fehlmenge stieg kontinuierlich an auf schließlich über eine Million Container.

Jaffé machte deutlich, dass die tatsächlich vorhandenen Container (aktuell 629.832 Einheiten) einen erheblichen Vermögenswert darstellen. Allerdings sei derzeit eine seriöse Bewertung der Containerflotte nicht möglich, weil diese von mehreren Faktoren abhänge, insbesondere der Möglichkeit der ungestörten Weitervermietung durch die Schweizer P&R, der Entwicklung der Weltwirtschaft, Wechselkursschwankungen und anderen. Als Anhaltspunkt nannte Jaffé die – unter der Voraussetzung eines weiterhin ungestörten Vermietungs- und Verwertungsprozesses – von der Schweizer P&R erzielbaren Einnahmen. Diese könnten bis Ende 2021 bereits bei rund 560 Millionen Euro liegen.

Der Insolvenzverwalter betonte die Unmöglichkeit der Eigenverwertung von Containern durch die Anleger. Er erläuterte dabei ausführlich, warum es keinen wirksamen Eigentumserwerb durch die Anleger und demzufolge auch keine wirksame Abtretung von Ansprüchen gegen die Schweizer P&R gegeben hat. Zudem sei die Eigenverwertung durch einzelne Anleger mit hohen Verwertungskosten verbunden und faktisch ausgeschlossen.

Jaffé erläuterte ebenfalls ausführlich, warum eine Minimierung der Schäden der Anleger ausschließlich durch eine koordinierte Verwertung in mehreren Stufen erreicht werden könne. Zunächst müsse weiterhin eine Stabilisierung und Sicherung des Vermögens bei der Schweizer P&R erreicht werden, weil diese Vertragspartner der Leasinggesellschaften ist und dort die Mieteinnahmen bzw. etwaige Veräußerungserlöse auflaufen. Ein Konkursverfahren über das Vermögen der Schweizer P&R würde erhebliche Werte für die deutschen Gesellschaften als Hauptgläubiger und damit für die Anleger vernichten.

„Es kann keinen übereilten Verkauf der Container unter Wert geben. Wir wissen aber auch um die berechtigte Erwartung der Anleger auf Erfüllung ihrer Ansprüche innerhalb eines überschaubaren Zeitrahmens. Erste Abschlagszahlungen können jedoch erst erfolgen, wenn entsprechende Mittel generiert wurden und Rechtssicherheit auch über die festgestellten Forderungen hergestellt ist. Ziel ist es, möglichst zügig die Voraussetzungen für eine erste Abschlagsverteilung an die Gläubiger zu schaffen“, so Jaffé.

Im besten Fall könne eine erste Abschlagsverteilung unter Umständen bereits innerhalb der nächsten zwei Jahre erfolgen. Jaffé: „Wenn wir wie geplant bei unserem mehrstufigen koordinierten Verwertungskonzept vorankommen, erscheint eine erste Zahlung an die Gläubiger im Jahr 2020 möglich.“

 

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von factum
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