Anlegernews Aktuelle Informationen rund um Finanzen, Immobilien, Anlagen & Akteure im Finanzdienstleistungsbereich

Germania ist insolvent – Flugbetrieb sofort eingestellt

Click to rate this post!
[Total: 0 Average: 0]

Die Fluglinie Germania hat am 5. Februar 2019 Insolvenz angemeldet und sofort alle Flüge eingestellt. Pauschalreisende können von Ihrem Veranstalter einen Ersatzflug verlangen. Wer seine Tickets direkt bei Germania gebucht hat, muss sich nun selbst um eine Ersatzbeförderung kümmern.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Fluggesellschaft Germania ist insolvent und führt keine Flüge mehr durch.
  • Für Betroffene kommt es darauf an, ob sie eine Pauschalreise gebucht haben – also mehrere Reisebestandteile wie Flug, Hotel und Mietwagen von einem Anbieter. Sie werden kostenfrei auf eine andere Verbindung umgebucht.
  • Wer sein Flugticket selbst gebucht hat, muss sich nun auch selbst um einen anderen Flug kümmern. Müssen Sie dadurch länger am Urlaubsort bleiben, können auch weitere Kosten vor Ort wie ein Hotel und Mietwagen für Sie anfallen.

Die Berliner Fluggesellschaft Germania ist pleite. Das Unternehmen hat Anfang Februar Insolvenz angemeldet und in der Nacht zum 5. Februar 2019 alle Flüge eingestellt. Die Insolvenz angemeldet hat die Germania Fluggesellschaft GmbH. Ihre Tochterunternehmen Schweizer Germania Flugbetrieb AG und der Bulgarian Eagle sind nicht betroffen. Zusammen betrieben die drei Unternehmen zuletzt 37 Flugzeuge.

Für Betroffene Kunden kommt es nun darauf an, ob sie eine Pauschalreise oder bei Germania selbst Tickets gebucht haben:

Bei Pauschalreisenden muss Veranstalter einspringen

Als Pauschalreisender muss Ihr Reiseveranstalter für eine Ersatzbeförderung sorgen. Das ist der Fall, wenn Sie bei einem Reisebüro oder einem Online-Portal mehr als eine Leistung gleichzeitig zum Gesamtpreis gebucht haben – also z.B. Flug, Hotel und Mietwagen. Ist das der Fall, wenden Sie sich nun an Ihren Veranstalter und fragen, wie Sie an Ihr Ziel kommen.

Falls Sie als Pauschalreisender noch eine Restzahlung für Ihre Reise zahlen müssen, nehmen Sie sie auf jeden Fall vor. Das Risiko, dass die gewählte Fluglinie insolvent geht, trägt der Veranstalter allein – und muss bei Flugausfall für Sie tätig werden.

Beachten Sie: Nicht jede Reise, die im Reisebüro gebucht worden ist, ist eine Pauschalreise. Bei so genannten verbundenen Reiseleistungen fehlt
die Veranstalterhaſtung.

Wer selbst gebucht hat, kann Kosten im Insolvenzverfahren anmelden

Wer sein Ticket selbst bei Germania gebucht hat, hat schlechtere Karten. Zwar muss eine Fluggesellschaft bei einer Annullierung den Flugpreis und weitere Kosten erstatten, wenn sie Sie – wie bei Germania jetzt – gar nicht befördern kann. Diese Forderung müssen Sie nun aber beim Insolvenzverwalter anmelden.

Leider müssen Sie sich nun auch noch selbst um eine Ersatzbeförderung, z.B. mit einem anderen Flug, bemühen und diese auch bezahlen. Wer am Urlaubsort gestrandet ist und bis zu einem anderen Rückflug für Hotel, Mietwagen und Verpflegung länger zahlen muss, kann auch das beim Insolvenzverwalter anmelden.

Bewahren Sie Rechnungen also gut auf. Allgemein kommen Kunden einer Fluglinie unter den Gläubigern im Insolvenzverfahren aber eher spät zum Zug. Es ist also fraglich, ob und wie viel Sie zurückbekommen und wie lange das dauert.

Zahlungen per Lastschrift oder Kreditkarte für die Flugtickets sollten Sie nicht zurückbuchen, da die vor der Insolvenz gezahlten Flugpreise zur Insolvenzmasse gehören. Andernfalls könnte es Nachforderungen vom Insolvenzverwalter geben.

Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/reise-mobilitaet/germania-ist-insolvent-flugbetrieb-sofort-eingestellt-33542

PRESSEKONTAKT

wwr publishing GmbH & Co. KG
Steffen Steuer

Frankfurter Str. 74
64521 Groß-Gerau

Website: www.wwr-publishing.de
E-Mail : [email protected]
Telefon: +49 (0) 6152 9553589

von factum
Anlegernews Aktuelle Informationen rund um Finanzen, Immobilien, Anlagen & Akteure im Finanzdienstleistungsbereich

Archiv