Anlegernews Aktuelle Informationen rund um Finanzen, Immobilien, Anlagen & Akteure im Finanzdienstleistungsbereich

Coronavirus: Wie Sie sich schützen und wer sich testen lassen sollte

Click to rate this post!
[Total: 0 Average: 0]

Um welches Virus handelt es sich und welche Erkrankungen verursacht es?

Das neuartige Coronavirus, SARS-CoV-2, kann in erster Linie Erkrankungen der Atemwege verursachen und Symptome wie Husten, Schnupfen, Halskratzen und Fieber, manchmal auch Durchfall. Bei schweren Verläufen können Atemprobleme oder Lungenentzündung hinzukommen.

Bei einem Teil der Patienten kann das Virus einen schwerwiegenden Verlauf nehmen. Todesfälle traten bisher vor allem bei Patienten auf, die älter waren und/oder chronische Grunderkrankungen hatten. Die ausgelöste Krankheit wird als COVID-19 bezeichnet. Das Wort setzt sich zusammen aus den englischen Begriffen Corona Virus Disease 2019.

Welche Länder sind von Erkrankungen mit dem Coronavirus betroffen?

Das Virus verursachte im Dezember 2019 erstmals Erkrankungen in der chinesischen Provinz Wuhan. Inzwischen sind europäische Länder betroffen, auch Italien, Frankreich, Deutschland und Spanien. In Deutschland werden Veranstaltungen abgesagt, in Bayern, Berlin, Niedersachsen und im Saarland bleiben Schulen und Kitas ab dem 16. März geschlossen.

Aktuelle Fallzahlen, betroffene Länder und Informationen zu Risikogebieten finden Sie beim Robert Koch-Institut unter www.rki.de/covid-19-risikogebiete und www.rki.de/covid-19-fallzahlen.


Hinweis für Urlauber: Wer vor einer Reise in eine Region mit vielen Corona-Fällen steht, kann eventuell kostenfrei davon zurücktreten. Ausführliche Informationen haben wir in einem separaten Text zusammengestellt.

Hinweis für Veranstaltungen: Falls Konzerte, Fußballspiele und andere Großveranstaltungen wegen des Coronavirus abgesagt werden, bekommen Sie unter Umständen Ihr Geld zurück. Ausführliche Informationen haben wir in einem separaten Text zusammengestellt.

Alle unsere Verbraucher-Informationen zu Corona finden Sie übrigens auch auf unserer Übersichtsseite zum Thema.


Wohin wenden Sie sich, wenn Sie sich testen lassen möchten?

Der erste Ansprechpartner ist der Hausarzt. Rufen Sie in der Praxis an und schildern Ihren Verdacht.

  1. Handelt es sich um eine leichte Atemwegserkrankung ohne Anzeichen für Corona, kann Sie der Hausarzt schon am Telefon für bis zu sieben Tage krankschreiben. Sie müssen dann nicht mehr in die Praxis. Das ist eine Sonderregelung, die Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung wegen der Coronavirus-Krise getroffen haben. So sollen Praxen entlastet und Ansteckungen vermieden werden. Diese Regelung gilt seit 9.3.2020, erst einmal für vier Wochen.
  2. Hält Ihr Hausarzt beim Anruf einen Besuch der Praxis für sinnvoll, wird er einen Termin mit Ihnen vereinbaren. Bei diesem Termin sollten Sie bei Verdacht auf Corona räumlich oder zeitlich von anderen Patienten getrennt sein. Wenn eine Indikation zur Testung vorliegt (siehe vorheriger Punkt), sollte der Hausarzt einen Rachenabstrich machen und an ein geeignetes Labor versenden.

Auch für die telefonische AU-Bescheinigung benötigen Ärzte zwar die Versichertenstammdaten aus Ihrer elektronischen Gesundheitskarte. Das sollen die Arztpraxen aber ebenfalls am Telefon regeln können: Waren Sie im aktuellen Quartal bereits in der Praxis, ist dabei die elektronische Gesundheitskarte eingelesen worden und die Versichertendaten liegen bereits vor. Kennt man Sie in der Praxis, können die Mitarbeiter Ihre Daten aus der Patientenakte übernehmen. Waren Sie noch nie in der Praxis, in der Sie anrufen, kann Sie das Personal am Telefon nach Ihren Versichertendaten fragen und sie händisch einpflegen.

Alle Regelungen für eine Krankschreibung am Telefon gelten übrigens auch, falls Ihr Kind krank ist und Sie deshalb als Elternteil Krankengeld haben möchten.

Falls der Hausarzt schließlich einen Verdacht auf Corona feststellt, muss er das dem Gesundheitsamt melden. Patienten, die nur leicht erkrankt sind, müssen nicht zwangsläufig in einem Krankenhaus aufgenommen werden, können aber unter häusliche Beobachtung gestellt werden. Wenn das Laborergebnis vorliegt, in der Regel am gleichen Tag oder Folgetag, wird das weitere Vorgehen vom Gesundheitsamt festgelegt.

Übrigens müssen Angestellte und Selbstständige keine Sorge vor Einkommenseinbußen haben. Wenn das Gesundheitsamt eine offizielle Quarantäne für Sie anordnet (zu Hause oder in einer Klinik), dann zahlt bei Angestellten in der Regel der Arbeitgeber weiter Lohn. Selbstständige erhalten eine Vergütung für ihren Verdienstausfall.

Weitere Informationen zu Corona erhalten Sie auch bei den zuständigen Stellen in Ihrem Bundesland. Einige haben spezielle Telefonnummern geschaltet.

  • Falls Sie in Baden-Württemberg wohnen, können Sie sich an die spezielle Hotline zu Corona wenden: 0711 / 90439555, täglich von 9 bis 18 Uhr.
  • Verbraucher in Berlin können sich an die dortige Hotline wenden: 030 / 90282828, täglich von 8 bis 20 Uhr.
  • In Hamburg gibt es eine Hotline unter: 040 / 428284000, jederzeit erreichbar.
  • Das Land Hessen hat für Verbraucher aus Hessen eine Hotline für Fragen zum Corona-Virus eingerichtet: 0800 / 5554666, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr.
  • Für NRW: Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat ein Bürgertelefon zum Coronavirus: 0211 / 91191001, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr.
  • Für Rheinland-Pfalz hat das Land eine Hotline für Fragen zum Corona-Virus eingerichtet: 0800 / 5758100, montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr.
  • In Thüringen hat das Landesamt für Verbraucherschutz eine Hotline unter: 0361 / 573815099, montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 15 Uhr.

Wie wird das Virus übertragen?

Man geht davon aus, dass die Übertragung überwiegend von Mensch zu Mensch durch Atemwegströpfchen erfolgt, wie bei der Grippe. Deshalb gilt Vorsicht beim Sprechen, Niesen und Husten.

Neben der Tröpfcheninfektion kommen auch Kontakt- und Schmierinfektionen in Betracht, weshalb eine gute Händehygiene sinnvoll ist.

In der Regel können Betroffene für andere ansteckend sein, sobald die Symptome eintreten. In einigen Fällen können aber auch Patienten mit milden oder fehlenden Symptomen ansteckend sein.

Kann Corona durch Waren und Lebensmittel, z.B. aus China, übertragen werden?

Es ist unwahrscheinlich, dass die Coronaviren (SARS-CoV-2) über importierte Lebensmittel oder andere Waren, zum Beispiel importiertes Spielzeug, übertragen werden (Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), abgerufen am 27.2.2020). Denn in der Umwelt, besonders auf trockenen Oberflächen, sind die Viren nicht stabil. Sie werden innerhalb kurzer Zeit inaktiv und sind dann nicht mehr ansteckend.

Das BfR teilt außerdem mit, dass derzeit keine Fälle bekannt sind, bei denen nachgewiesen wurde, dass sich Menschen über Lebensmittel oder andere Produkte infiziert haben. Das gilt auch für andere Coronaviren.

Wie lange dauert die Inkubationszeit?

Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Inkubationszeit bis zu 14 Tagen beträgt. Als Inkubationszeit wird der Zeitraum von der Infektion bis zum Ausbruch erster Symptome bezeichnet.

Wie kann man sich vor einer Ansteckung schützen?

Nach bisherigem Wissensstand zu möglichen Übertragungswegen schützen

  1. Husten- und Nies-Etikette,
  2. Händehygiene und
  3. 1 bis 2 Meter Abstand zu krankheitsverdächtigen Personen.

Diese Maßnahmen sind übrigens immer sinnvoll: Sie schützen gerade in der Erkältungs- und Grippezeit auch vor einer Infektion mit anderen Erregern.

Viele Verbraucher sind beunruhigt, weil sowohl in den Apotheken, als auch in den Drogerien Händedesinfektionsmittel meist nicht mehr erhältlich sind. Aber: Händewaschen ist eine ebenfalls sehr wirksame und einfache Methode, um sich und andere vor Infektionen zu schützen. Allerdings waschen viele Menschen ihre Hände zu kurz und reduzieren damit die Anzahl der Keime auf der Haut nicht wirksam. Gründliches Händewaschen sollte 20 bis 30 Sekunden dauern und umfasst 5 Schritte:

  1. Hände unter fließendes Wasser halten, Temperatur kann man so wählen, wie es einem angenehm ist.
  2. Hände gründlich einseifen: Handaußen- und -innenflächen, Fingerspitzen, Daumen und Fingerzwischenräume, Fingernägel.
  3. Seife 20 bis 30 Sekunden gründlich einreiben.
  4. Hände unter fließendem Wasser abspülen. In öffentlichen Toiletten Wasserhahn mit einem Einweghandtuch oder dem Ellbogen schließen.
  5. Hände gründlich abtrocknen, in öffentlichen Toiletten am besten mit einem Einmalhandtuch.

Wenn keine Waschmöglichkeiten zur Verfügung stehen, sollte man zumindest vermeiden mit den Händen Mund, Augen oder Nase zu berühren oder mit den Händen Speisen zu essen.

Normale Seife ist ausreichend. Bisher gibt es keine Studien, die zeigen, dass die Verwendung von Seifen mit antimikrobiellen Zusätzen für die Allgemeinbevölkerung einen Nutzen bringt. Selbst wenn keine Seife vorhanden ist, reduziert das Waschen mit Wasser die Anzahl der Krankheitserreger.

Husten- und Nies-Etikette

  • Halten Sie beim Husten oder Niesen Abstand von anderen Personen und drehen sich weg.
  • Niesen oder husten Sie in ein Einwegtaschentuch, das sie anschließend entsorgen bzw., bei einem Stofftaschentuch, in die 60-Grad-Wäsche geben.
  • Waschen Sie nach Naseputzen, Husten oder Niesen immer die Hände!
  • Haben Sie kein Taschentuch griffbereit, husten oder niesen Sie in die Armbeuge und wenden sich dabei von anderen Personen ab.

Ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zum Schutz vor Atemwegserkrankungen sinnvoll?

Wenn eine an einer Atemwegserkrankung (so genannte respiratorische Infektion) leidende Person sich im öffentlichen Raum bewegen muss, kann sie einen Mund-Nasen-Schutz tragen, um das Risiko einer Ansteckung anderer Personen beim Sprechen, Husten oder Niesen zu verringern. Dabei muss der Mund-Nasen-Schutz aber eng getragen und regelmäßig gewechselt werden, weil er durch den Atem mit der Zeit feucht wird und die Virenbarriere dadurch schwindet.

Allerdings gibt es keine Nachweise dafür, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes das Risiko einer Ansteckung für eine gesunde Person verringert. Nach Ansicht der WHO kann das Tragen einer Maske im Gegenteil sogar ein falsches Sicherheitsgefühl hervorrufen und bewirken, dass zentrale Hygienemaßnahmen wie Händehygiene vernachlässigt werden.

Unbenommen davon sind die Empfehlungen für Atemschutzmasken für medizinisches Personal.

Wann sollte man sich auf SARS-CoV-2 testen lassen?

Das Robert Koch-Institut gibt bei folgenden Konstellationen die Empfehlung zu testen:

  1. Respiratorische Symptome (z.B. grippeähnliche Symptome wie Husten, Schnupfen, Halskratzen, Fieber) und Kontakt mit einem bestätigten Fall von COVID-19 während der vorangegangenen 14 Tage.
  2. Respiratorische Symptome und Aufenthalt in einem Risikogebiet.
  3. Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in China, jedoch nicht im Risikogebiet aufgehalten haben, und grippale Symptome zeigen, sollten zunächst auf Influenza (Grippe) untersucht werden und nur nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt auf SARS-CoV-2 getestet werden, wenn keine Grippe vorliegt.

Welche Behandlungsmöglichkeiten gegen das Coronavirus stehen zur Verfügung?

Eine spezifische Therapie steht derzeit nicht zur Verfügung. Erkrankte werden entsprechend der Schwere des Krankheitsbildes symptomatisch behandelt, z.B. mit Gabe von Sauerstoff, Flüssigkeit und Antibiotika bei bakteriellen Begleitinfektionen.

PRESSEKONTAKT

wwr publishing GmbH & Co. KG
Steffen Steuer

Frankfurter Str. 74
64521 Groß-Gerau

Website: www.wwr-publishing.de
E-Mail : [email protected]
Telefon: +49 (0) 6152 9553589

von factum
Anlegernews Aktuelle Informationen rund um Finanzen, Immobilien, Anlagen & Akteure im Finanzdienstleistungsbereich

Archiv