Anlegernews Aktuelle Informationen rund um Finanzen, Immobilien, Anlagen & Akteure im Finanzdienstleistungsbereich

Brexit: Was bedeutet das für Verbraucher?

Click to rate this post!
[Total: 0 Average: 0]

Großbritannien soll die EU verlassen – aber die Verhandlungen über das „Wie“ nehmen noch kein Ende. Die beiden haben inzwischen zwar eine Einigung vorbereitet, die nun wiederum aber im britischen Parlament bestätigt werden muss. Gleichzeitig finden in dem Land am 12. Dezember 2019 noch Neuwahlen statt. Der Brexit wird den kurzen Wahlkampf bestimmen. Und welche Mehrheiten sich nach der Wahl bilden, ist ungewiss.

Im Ungewissen sind damit auch alle Verbraucher, die Geschäfte mit Unternehmen in Großbritannien abgeschlossen haben oder planen. Die wahrscheinlichsten Optionen:

  1. Der Brexit findet spätestens am 31. Januar 2020 statt – und zwar mit der nachverhandelten Variante des Austrittsabkommens. Das wäre für Verbraucher beiderseits des Ärmelkanals die beste Möglichkeit, denn: Durch die Übergangsregelungen ändert sich dann zumindest bis zum 31. Dezember 2020 erst einmal nichts.
     
  2. Oder Großbritannien könnte sich einen Aufschub bei der EU erbitten – die Entscheidung also über den 31. Januar 2020 hinaus noch einmal verschieben. Dann ändert sich zwar erst einmal nichts, der nächste Stichtag liegt aber eventuell auch nicht viel weiter in der Zukunft.
     
  3. Es kann am 31. Januar auch immer noch zum so genannten „No-Deal-Brexit“ kommen, also dem Austritt der Briten aus der EU ohne Abkommen. Für alle Beteiligten wäre das mutmaßlich die schlechteste Option. Dann wäre von einem Tag auf den anderen nichts mehr wie vorher.
     

Wer Urlaub plant, online bei Händlern aus Großbritannien einkauft oder Geschäfte mit dortigen Banken hat, sollte vor allem Folgen des dritten Szenarios bedenken.

Bei der Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit von Medikamenten wird es durch einen No-Deal-Brexit zu keinen Änderungen kommen. Die Europäische Arzneimittelagentur hat ihren Hauptsitz von London nach Amsterdam verlegt. Vorrübergehende Engpässe bei der Versorgung mit bestimmten Arzneimittel durch einen No-Deal-Brexit sind unwahrscheinlich, aber denkbar. Solche Engpässe sind leider immer wieder zu beobachten. Die EU-Kommission, die Europäische Arzneimittelaufsicht sowie die nationalen Regulierungsbehörden werden die Situation nach einem No-Deal-Brexit sehr genau beobachten und gegebenenfalls betroffene Patienten und Ärzte beraten.

Wenn es geht, erledigen Sie Angelegenheiten in Großbritannien möglichst vor dem 31. Januar 2020. Alles ist offen.

Deshalb aktualisieren wir diesen Artikel zu den Folgen eines Brexits ohne Deal stets, sobald sich etwas Neues ergibt.

Kostenlose Hotline der EU

Wer Fragen hat, wie man sich auf ein No-Deal-Szenario vorbereiten kann, die hier nicht beantwortet werden, kann sich an „Europe Direct“ wenden. Das ist ein Informationsangebot der EU-Kommission. „Europe Direct“ ist erreichbar unter der gebührenfreien Nummer 00 800 6 7 8 9 10 11 von überall in der EU und in jeder Amtssprache der EU.

Die EU hat außerdem Info-Materialien erstellt:

Ursprünglich war ein geregelter Austritt Großbritanniens bis zum 29. März 2019 vorgesehen. Aktuell ist aber nach mehreren Fristverlängerungen nun das Datum 31. Januar im Spiel. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) kritisiert, dass für Verbraucher auf beiden Seiten des Ärmelkanals diese Rechtsunsicherheit nicht mehr tragbar ist:

„Ein Austritt ohne Abkommen würde nicht nur die Wirtschaft schädigen, sondern auch Verbraucher im Regen stehen lassen. Viele Verbraucher planen bereits ihren Osterurlaub. Sie brauchen dringend Klarheit darüber, welche Regeln dann gelten werden und ob sie bei einem Urlaub in Großbritannien noch auf ihre gewohnten Rechte vertrauen können. Großbritannien muss jetzt Verantwortung übernehmen und alles dafür tun, dass es einen geregelten Austritt gibt. […]“

Was Sie bei Reisen bedenken sollten

Für die meisten Reisenden wird selbst ein No-Deal-Brexit nicht bedeuten, dass ein Urlaub in Großbritannien ausfällt. Die britischen Reiserechte entsprechend weitgehend denen der EU und gelten, bis das Land neue Regeln eingeführt hat. Nach einem Brexit wird das eine Weile dauern. Dennoch gibt es einige Unsicherheiten, insbesondere bei der Frage nach einem Einreisevisum, bei Busreisen, Krankheit im Ausland, Roaming sowie Reisen mit britischen Pauschalanbietern.

 

Was Sie bei Online-Einkäufen bedenken sollten

Wenn Sie im Internet bei einem Verkäufer aus Großbritannien einkaufen, sollten Sie jetzt Folgendes bedenken:

Für Sie gelten zwar auch bei Einkäufen außerhalb der Europäischen Union diverse EU-Verbraucherschutzrechte: Sie können zum Beispiel das gekaufte Produkt binnen 14 Tagen zurückgeben und haben Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises. Sie genießen weiterhin Anspruch auf mindestens zwei Jahre Gewährleistung auf Ihr Produkt. Und Sie sind gegen unlautere Geschäftspraktiken wie zum Beispiel Werbung mit falschen Preisen geschützt.

Aber Achtung: Es kann sehr mühsam sein, diese Rechte außerhalb der Europäischen Union bei einem Streit vor Gerichten durchzusetzen. Denn neben einem deutschen Gericht, das nach hiesigen Regelungen für Sie entscheiden mag, muss dann immer auch ein britisches Gericht eingeschaltet werden, das noch einmal prüft – und nach britischem Recht vielleicht zu einem anderen Schluss kommt. Aktuell gibt es in Großbritannien noch Widerrufsrechte – nach einem Austritt aus der EU kann Großbritannien solche Normen allerdings anders gestalten.

Im Falle eines Konfliktes zwischen Verbrauchern und in Großbritannien niedergelassenen Händlern können Verbraucher künftig außerdem nicht mehr die EU-Plattform für Online-Streitbeilegung nutzen. Denn wenn Großbritannien ohne Abkommen aus der EU austritt, gilt die EU-Vorschrift über außergerichtliche Streitbeilegung und Online-Streitbeilegung für Großbritannien nicht mehr.

Bei teureren Online-Einkäufen sollten Sie sich also tatsächlich gut überlegen, ob Sie bei Händlern außerhalb der Europäischen Union bestellen.

Was Sie bei Geldgeschäften bedenken sollten

Falls Sie eine Versicherungspolice, einen Kredit, ein Bankkonto, eine Finanzanlage oder eine Altersvorsorge bei einem Anbieter aus Großbritannien haben, gilt auch vor einem möglichen No-Deal-Brexit vor allem: nichts überstürzen!

Insbesondere Aktienmärkte und der Wechselkurs des britischen Pfunds haben auf Ereignisse wie den angekündigten Brexit mit starken Kursschwankungen reagiert. Auch wenn der Brexit stattfindet, kann das passieren. Anleger sollten aber Geduld haben: Sie laufen mit eiligen Entscheidungen Gefahr, Geld zu verlieren.

Die Erfahrung lehrt, dass Turbulenzen an den Finanzmärkten teilweise ebenso schnell gehen wie sie gekommen sind. Turbulenzen können aber auch Jahre andauern und Verluste dauerhaft sein. Langfristige Trendänderungen kann ohnehin niemand vorhersehen.

Wer als privater Anleger wegen des Brexits übereilt Aktien, Investmentfonds und/oder andere Wertpapiere kauft oder verkauft, handelt entgegen seiner ursprünglichen, langfristigen Geldanlagestrategie. Unabhängig davon, ob diese Entscheidung sich als richtig herausstellt, kosten die Transaktionen erneut Gebühren.

Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/geld-versicherungen/brexit-was-bedeutet-das-fuer-verbraucher-12812

PRESSEKONTAKT

wwr publishing GmbH & Co. KG
Steffen Steuer

Frankfurter Str. 74
64521 Groß-Gerau

Website: www.wwr-publishing.de
E-Mail : [email protected]
Telefon: +49 (0) 6152 9553589

von factum
Anlegernews Aktuelle Informationen rund um Finanzen, Immobilien, Anlagen & Akteure im Finanzdienstleistungsbereich

Archiv