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BdV: „Überschussdeklaration führt Versicherte in die Irre“

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Je nach Kostenbelastung und Vertragsdauer fällt die „echte“ Rendite (also die Beitragsrendite) daher häufig um einiges niedriger aus. Das merkt der Bund der Versicherten (BdV) an. „Wenn ein Versicherer drei Prozent Überschussbeteiligung deklariert, dann kommt letztlich nur ein Bruchteil davon beim Kunden an“, kritisiert Axel Kleinlein, Vorstandssprecher vom BdV.

Die Versicherer verschweigen laut BdV aber diese Tatsache und geben Versicherten damit keine Chance, sich ein ehrliches Bild zu machen. „Die deklarierten Überschüsse sind für die Kundinnen und Kunden genauso aussagekräftig wie die Angabe der Abgaswerte der vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeuge“, so Kleinlein.

Der mathematische Hintergrund: Die genannte Überschussbeteiligung wirke nicht auf die gesamt eingezahlten Beiträge, sondern lediglich auf den Sparanteil der gezahlten Versicherungsprämie. Der Sparanteil ist der Betrag, der nach Abzug von Verwaltungs-, Risiko- und Abschlusskosten übrigbleibt. „Der Sparanteil beträgt oft nur 80 Prozent von dem, was an den Versicherer gezahlt wird“, erklärt Versicherungsmathematiker Kleinlein. Die tatsächliche Gesamtverzinsung der eingezahlten Beiträge falle damit deutlich geringer aus. Bei einem Vertrag über zwölf Jahre und einer Überschussbeteiligung in Höhe von drei Prozent sowie einem Sparanteil von 80 Prozent führe dieses im Modellfall zu einer Negativrendite in Höhe von minus 0,4 Prozent. „Auch bei drei Prozent Überschussbeteiligung kann die tatsächliche Rendite sogar negativ werden“, erläutert Kleinlein.

Trotzdem werben laut BdV Marktführer Allianz, AXA und viele weitere Unternehmen für das kommende Jahr mit vermeintlich hohen Überschüssen. In der Werbung verheimlichten sie jedoch, dass die Verzinsung nur auf die Sparbeiträge wirke.

„Wenn die Versicherer nicht erklären, dass die deklarierte Überschussbeteiligung nur auf den Sparanteil wirkt, werden die Versicherten gezielt in die Irre geführt“, deutet Kleinlein dieses Verhalten der Versicherer. Würden die tatsächlichen Renditen veröffentlicht, so wäre zu erwarten, dass noch deutlicher wird, dass die Angebote der Lebensversicherer unattraktiv und ineffizient seien. „Die Intransparenz mit der Überschussdeklaration ist ein wichtiger Baustein im legalen Betrug der Lebensversicherer“, so Kleinlein. „Die Aufsichtsbehörde sollte diesem Treiben ein Ende bereiten und die Versicherten vor falschen Renditeerwartungen schützen.“ (DFPA/mb1)

Quelle: Pressemitteilung BdV

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von factum
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