Anlegernews Aktuelle Informationen rund um Finanzen, Immobilien, Anlagen & Akteure im Finanzdienstleistungsbereich

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Unseriöse Finanzberater

Die Bezeichnung "Finanzberater", manchmal garniert mit dem Zusatz "unabhängig", ist klangvoll. Sie verspricht das, woran es vielen mangelt: eine fundierte, allein am Wohl des Kunden orientierte Beratung in finanziellen Dingen.

Das kleine Einmaleins der Geldanlage

Geldanlage ist ein kompliziertes Thema. Und dennoch: Wer die einfachen Regeln unseres kleinen Geldanlage-Einmaleins beachtet, ist für das Verkaufsgespräch mit vermeintlichen Beratern besser gewappnet und kann so einige Fehler vermeiden.

Dynamikprovision bei Erhöhung der Versicherungssumme einer Lebensversicherung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 20. Januar 2019 (Aktenzeichen: VII ZR 69/18) entschieden, dass die Erhöhung der Versicherungssumme einer Lebensversicherung auch nach Beendigung der Handelsvertretertätigkeit einen Anspruch auch Dynamikprovision des Versicherungsvertreters begründet.

Bezahlen per Lastschrift

Per Lastschrift zu zahlen, ist in Deutschland ebenso beliebt wie bequem und auch relativ sicher. Zudem können Firmen - je nach Vertrag - die Einzugsermächtigung verlangen.

„Geplanter Provisionsdeckel bei Lebensversicherungen ist verfassungswidrig“

Der Evaluierungsbericht des Bundesfinanzministeriums (BMF) zum Lebensversicherungsreformgesetz sieht die Schaffung eines gesetzlichen Provisionsdeckels im Bereich der Lebensversicherung (LV) vor. Ein solcher Provisionsdeckel im Bereich der Lebensversicherung ist sowohl verfassungsrechtlich als auch europarechtlich unzulässig.

LB-Bau GmbH – Insolvenzbekanntmachungen

Über das Vermögen der LB-Bau GmbH, Breiter Weg 67, 06295 Lutherstadt Eisleben (AG Stendal, HRB 11824), vertr. d.: Savo Kolompar, Breiter Weg 67, 06295 Lutherstadt Eisleben, (Geschäftsführer), ist am 07.02.2019 um 12:21 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Keine unbefristete, aber langfristige Sozialbindung im dritten Förderweg

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass bei der Förderung des sozialen Wohnungsbaus im sog. dritten Förderweg individuell vereinbarte, zeitlich unbefristete städtische Belegungsrechte unwirksam sind, und zwar auch dann, wenn die Kommune dem privaten Investor zur Errichtung von Sozialwohnungen kostengünstiges Bauland überlassen hat.

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