Der Bankmanager Thomas Rodermann wird mit Wirkung zum 16. März 2020 Mitglied des Group Executive Committee der Quintet Private Bank, Muttergesellschaft der Privatbank Merck Finck. Nach der grundsätzlich erforderlichen Zustimmung der Aufsichtsbehörden soll Rodermann darüber hinaus die Rolle des CEO von Merck Fink übernehmen.
Wer Verantwortung trägt, der haftet auch
Geschäftsführer, Vorstände, Freiberufler und andere Selbstständige übernehmen Verantwortung für Dritte und haften schon für kleinste Fehler persönlich und unbeschränkt. Strengere Gesetze, verschärfte Rechtsprechung und schneller zu treffende Entscheidungen erhöhen den Druck.
Bedarfsgegenständewarnung – Schlüsselanhänger Einhorn
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Lebensmittelwarnung – Feuergebrannte Mandeln
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HQ Trust mit personellen Veränderungen
Vor dem Hintergrund anhaltenden Wachstums auf der Kunden- und Mitarbeiterseite erweitert HQ Trust, das Multi Family Office der Familie Harald Quandt, seine Führungsspitze. Reiner Dietz steigt in die Geschäftsführung auf und ist dort für institutionelle Kunden zuständig.
Hypoport-Gruppe beteiligt sich an Amexpool AG
Der Maklerpool Qualitypool hat am 13. März 2020 49,997 Prozent der Anteile an der Amexpool AG vom bisherigen Eigentümer übernommen. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.
Merck Finck „Wochenausblick“: „Der Markt wartet nur noch auf eines“
Selten zuvor hat ein einziges Thema die weltweiten Finanzmärkte so dominiert wie Covid -19, schreibt Robert Greil, Chefstratege bei der Privatbank Merck Finck, in seinem aktuellen „Wochenausblick“. „Es wird immer klarer, dass der Markt nur noch auf eines wartet: Positive News in Sachen Coronavirus“, bringt es Greil auf den Punkt.
Lebensmittelwarnung – Bauernkäse Schnittlauch/Knoblauch, ca 240 g
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Haftzuschlag für Mario Letmathe
In der öffentlichen Verhandlung am 09.03.2020 vor dem Amtsgericht in Darmstadt wurde Herr Mario Letmathe wegen Betruges
Vermittlerverband VSAV kritisiert Kontrollübertragung für Finanzanlagenberater
Die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler (VSAV) kritisiert die Entscheidung der Bundesregierung, wonach sich Vermittler und Berater mit einer Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung (GewO) künftig bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registrieren lassen müssen, massiv.