Anlegernews Aktuelle Informationen rund um Finanzen, Immobilien, Anlagen & Akteure im Finanzdienstleistungsbereich

ArchivApril 2019

Zur Zulässigkeit der unaufgeforderten Aufschaltung eines separaten Wifi-Hotspots bei WLAN-Kunden

Der unter anderem für Ansprüche aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Aktivierung eines zweiten WLAN-Signals auf dem von einem Telekommunikationsdienstleister seinen Kunden zur Verfügung gestellten WLAN-Router, das von Dritten genutzt werden kann, wettbewerbsrechtlich zulässig ist.

Globales Gremium will Klima- und Umweltrisiken stärker ins Risikomanagement einbinden

Das Network for Greening the Financial System (NGFS), in dessen Lenkungsausschuss (Steering Committee) und Plenum die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Mitglied ist, hat am 17. April seinen ersten Bericht mit dem Titel „A call for action – Climate change as a source of financial risk“ veröffentlicht.

APEX-Bäuerliche Aktiengesellschaft – außerordentliche Hauptversammlung

Sehr geehrte Aktionäre,
wir laden hiermit unsere Aktionäre zur außerordentlichen Hauptversammlung der APEX-Bäuerliche Aktiengesellschaft am Mittwoch, den 29.05.2019, um 11:00 Uhr, in den Geschäftsräumen der APEX-Bäuerliche Aktiengesellschaft in 99755 Hohenstein OT Schiedungen, Hagental 1, Kulturraum, ein.

OTA-Anlagenbau-Richter UG – Insolvenzeröffnung

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der OTA-Anlagenbau-Richter UG (haftungsbeschränkt),
Blankenfelder Dorfstraße 94, 15827 Blankenfelde-Mahlow
Geschäftszweig: Projektierung, Herstellung und Montage in der Industrieautomation

DIG Bau GmbH – Insolvenzeröffnung

Über das Vermögen der DIG Bau GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 46, 68519 Viernheim (AG Darmstadt, HRB 97222), vertr. d.: Drazen Vukelic, Georg-Büchner-Straße 8, 68519 Viernheim, (Geschäftsführer), ist am 23.04.2019 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Verhandlungstermin am 25. Juni 2019, 9.00 Uhr, in Sachen X ZR 166/18

Der Kläger macht aus eigenem und abgetretenem Recht gegen das beklagte Reiseunternehmen Ansprüche u.a. auf Rückzahlung des Reisepreises, Schadensersatz, Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit sowie Schmerzensgeld aufgrund eines Unfalls geltend, der sich im Rahmen einer bei der Beklagten gebuchten Pauschalreise ereignet hat.

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